Modell Teilzeitticket


Grundprinzip im Modell »Teilzeitticket«


Ganz Deutschland bleibt eine einzige Tarifzone. Mit dem Teilzeitticket kann an 10 Tagen pro Monat (gegen Aufpreis: 20 Tage pro Monat) bundesweit und unbeschränkt gefahren werden. Die Nutzungstage müssen nicht beim Kauf festgelegt werden, sondern können flexibel auch erst am Nutzungstag freigeschaltet werden.

Vorbild: Interrail

Einordnung: Das Modell bewahrt den Kern des D-Tickets und erhöht dennoch die wahrgenommene Tarifgerechtigkeit: Es bleibt bei der grenzenlosen deutschlandweiten Gültigkeit des Tickets. Gleichzeitig gilt aber: Wer das Ticket dauernd benötigt zahlt mehr als derjenige, der nur an einzelnen Tagen im ÖV unterwegs ist. Das Modell reflektiert in besonderem Maße die neue Arbeitswelt: Wer in Teilzeit arbeitet, Homeoffice in Anspruch nimmt oder generell nicht so mobil sein kann oder will, wird mit seinen Lebensumständen besser berücksichtigt und erhält trotzdem ein einfaches und ohne Tarifabitur verständliches Tarifprodukt. 

Herausforderungen: Essenziell ist die korrekte Freischaltung und Prüfung der 10 bzw. 20 Nutzungstage pro Monat im Hintergrund. Sie sollten spontan freigeschaltet werden können und nicht im Vorhinein festgelegt werden müssen. Digitale Nutzer:innen können einen Geltungstag unmittelbar vor Antritt der ersten Fahrt selbst in der App buchen, Nutzer:innen der Plastikkarte können das hingegen nicht. Für sie müsste in Bussen und an Bahnhöfen eine Terminalinfrastruktur bereitgehalten werden, an der ein Einchecken vor der ersten Fahrt (durch Vorhalten der Karte am Terminal) möglich ist. 

Lösungsmöglichkeiten: Alternativ könnte Plastikkartennutzer:innen das Einloggen eines Nutzungstags über den D-Ticket-Account an Laptop oder PC ermöglicht werden. Unter Inkaufnahme etwas geringerer Flexibilität für diese Nutzendengruppe könnte im Gegenzug auf die Terminalinfrastruktur in den Fahrzeugen und am Bahnhof verzichtet werden. Vergessenes Einloggen bzw. Einchecken müsste in allen Fällen streng gehandhabt werden, da sonst böswillige Nutzende zum Erschleichen von Leistungen ermuntert werden.