Modell Kilometerticket


Grundprinzip im Modell »Kilometerticket«


Die Nutzung des SPNV wird kilometergenau erfasst. Sind die Inklusiveinheiten an Kilometern im Monat verbraucht, müssen zusätzliche Kilometerpakete gekauft werden. Die Inklusivkilometer und die ergänzenden Kilometerpakete gelten bundesweit und jederzeit. Die Nutzung des ÖPNV ist ohne kilometergenaue Erfassung weiterhin als unbegrenzte Flatrate inkludiert.

Vorbild: Mobilfunktarife

Einordnung: Dieser Vorschlag erhöht die wahrgenommene Tarifgerechtigkeit spürbar. Denn hier werden - zumindest im SPNV - die gefahrenen Tarifkilometer exakt vom »Inklusivguthaben« abgezogen. Der ÖPNV bleibt hingegen als Flatrate komplett inklusive. Damit wird vor allem die Nutzung des D-Ticket als Ersatz für Fernverkehrsfahrkarten adressiert: Langlaufende Reisen durch ganz Deutschland im SPNV sind dann nur für einen höheren Preis als heute weiterhin möglich. 

Die Inklusivkilometer sollten so bemessen sein, dass Pendler mit durchschnittlichen Fahrleistungen nicht stärker belastet werden. Es bieten sich 1.000 km als Inklusivguthaben im Basispreis an (25 km einfache Pendeldistanz * 2 Fahrten pro Tag * 5 Tage * 4 Wochen = 1.000 km / Monat). Reichen die Inklusiveinheiten für den laufenden Monat nicht aus, können entweder ergänzende Inklusiveinheiten oder ein Upgrade auf die unbegrenzte Flatrate gebucht werden.

Herausforderungen: Wer Kilometer im SPNV zurücklegen möchte, nutzt dafür die Inklusivkilometer bzw. zugebuchte Kilometerpakete. Die Verfügung über das Kilometerguthaben muss daher in Echtzeit möglich sein. Für App-Nutzer:innen sollte das einfach darstellbar sein. Für Plastikkartennutzer:innen ist hingegen die Vorplanung im D-Ticket-Account am heimischen Laptop oder PC wenig realitätsnah. Für alle spontan stattfindenden Fahrten ist daher zur Umsetzung dieses Vorschlags eine Terminalinfrastruktur an den SPNV-Zugangspunkten unausweichlich.

Herausfordernd wird zudem die Vermeidung von Substitutionseffekten in ÖV-intensiven Gegenden (typischerweise Großstädte): Überall dort, wo Verbindungen parallel mit SPNV und sonstigem ÖPNV (U-Bahn, Stadtbahn, Tram, Bus) angeboten werden, könnten sparsame Nutzer:innen darauf bedacht sein, Strecken nicht im SPNV zurückzulegen, sondern im nicht buchungspflichtigen ÖPNV, um sich Inklusivkilometer aufzusparen. Aus Kapazitätsgründen darf dieser Fehlanreiz gar nicht erst entstehen, was bedeutet, dass innerhalb von Großstädten entweder (a) auch der SPNV »buchungsfrei« ist oder (b) der Gesamtverkehr (auch Bus, Tram, U-Bahn, Stadtbahn, etc.) buchungspflichtig wird.

Erweiterungsmöglichkeiten: Die Inklusiveinheiten könnten auch zur Integration des SPFV und des ÖPNV genutzt werden. Für den SPFV sollte ein »teurerer Kurs« gelten als im SPNV, also etwa »1 km SPFV  = 10 Inklusiveinheiten«. Im ÖPNV könnte auch über Zeittarife nachgedacht werden, etwa »30 min ÖPNV = 10 Inklusiveinheiten«.

Perspektivisch könnte die Möglichkeit zum Upgrade auf die Flatrate ganz entfallen, sodass gefahrene Kilometer auch stets über zugebuchte Einheiten zu bezahlen sind. So wird eine hohe Tarifgerechtigkeit ohne Notwendigkeit von Tarifzonen erreicht.